FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Diätologin / Ernährungscoach / Ernährungsberaterin?

Die Berufsbezeichnung Diätologin / Diätologe ist gesetzlich geregelt und jenen Personen vorbehalten, die in Österreich das FH-Studium Diätologie absolviert haben oder eine entsprechende Anerkennung einer Ausbildung im Ausland nachweisen können. Diätolog*innen sind in Österreich neben Ärzt*innen die einzige Berufsgruppe, die neben gesunden, auch kranke und krankheitsverdächtige Menschen ernährungstherapeutisch betreuen dürfen.

VORHER – Zuerst erfolgt die Kontaktaufnahme (Anruf, E-Mail, Instagram) bei der das Anliegen geschildert wird. Sofern eine medizinische Diagnose vorliegt, brauche ich zudem eine ärztliche Zuweisung. Für meine Arbeit ist es hilfreich, wenn ich eine aktuelle Medikamentenliste sowie Laborwerte von den Klient*innen bekomme.

WÄHREND – Nach dem Kennenlernen werden gemeinsam Ziele definiert und der weitere Verlauf geplant. Ernährungsberatung beinhaltet Aufklärung, Wissensvermittlung und praktische Umsetzung.

NACHHER – Nach Abschluss der diätologischen Beratung sind Klient*innen in der Lage, selbstständig adäquate Ernährungsentscheidungen zu treffen.

Wie viele Einzelgespräche und über welchen Zeitraum eine diätologische Betreuung notwendig ist, hängt davon ab, was der Grund für die Ernährungsberatung ist. Um den finanziellen und zeitlichen Aufwand vorab einschätzen zu können, wird dies im Erstgespräch besprochen.

Aktuell werden Kosten für eine diätologische Betreuung leider nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei Zusatzversicherungen ist die Kostenübernahme individuell beim jeweiligen Versicherungsanbieter zu erfragen.

Auch dann kannst du dich natürlich bei mir melden!

Das Erstgespräch findet mit einer erziehungsberechtigten Person und natürlich dir statt. Dabei wird dein Anliegen besprochen und gemeinsam entschieden, wie die weiteren Termine gestaltet werden sollen.

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